U

U
lohnsteuerlicher Kennbuchstabe für eine zusammenhängende Periode von mindestens fünf Arbeitstagen, für die der Arbeitnehmer seinen Lohnanspruch verloren hatte. Für jeden betreffenden Zeitraum während des Dienstverhältnisses ist vom Arbeitgeber der Großbuchstabe „U“ einmal in der  Lohnsteuerbescheinigung einzutragen bzw. in der  elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Literatursuche zu "U" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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